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Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-017 und BetrSichV

Der Sicherheit wegen

Leitern und Tritte sind je nach Einsatzzweck durchaus geeignete Aufstiegshilfen. Dennoch kommt es in Unternehmen immer wieder zu Unfällen mit Leitern und Tritten. Gründe für Unfälle mit teils schweren Folgen für die Betroffenen sowie damit verbundenen Ausfalltagen oder gar bleibenden Beeinträchtigungen finden sich meist in der falschen Anwendung sowie beim Einsatz von beschädigten Aufstiegshilfen.

Nach aktuellen gesetzlichen Anforderungen

Aus diesem Grund müssen Leitern und Tritte jährlich nach DIN EN 131 (Leitern) und der DIN EN 14183 (Tritte) sowie der DGUV Information 208-017 und der Betriebssicherheits­verordnung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 geprüft werden.
 
Bei regelmäßigen Kontrollen durch einen ausgebildeten Prüfer von Leitern und Tritte werden Beschädigungen erkannt und es können frühzeitig Reparaturmaßnahmen eingeleitet werden. Notwendige Reparaturmaßnahmen oder die Entsorgung der Leitern und Tritte erhöht den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Unternehmen. Unfälle und damit verbundene Ausfalltage werden reduziert.

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