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Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln

Für jedes Unternehmen besteht die Pflicht der regelmäßigen Überprüfung aller ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte. Durch den Gebrauch können an elektrischen Betriebsmitteln sowohl leicht erkennbare als auch für den Benutzer nicht erkennbare Fehler auftreten. Fehler dieser Art sind wesentliche Ursachen für elektrische Unfälle. Bei einer regelmäßigen Prüfung können Schäden rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

Aus diesem Grund haben die Berufsgenossenschaften, in ihren Unfallverhütungsvorschriften seit Jahrzehnten detaillierte Regelungen für die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln aufgenommen.

Zum Beispiel in der Vorschrift DGUV 3 und 4 nach §5 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass alles auf seinen ordnungsgemäßen Zustand geprüft wird.

Auch in §10 des BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) ist dies verankert und wird seit September 2006 in der TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit) 1201 ergänzt und konkretisiert. Derzeit muss der Unternehmer zwei gesetzlichen Prüfforderungen zum Nachweis der elektrischen Sicherheit nachkommen, nämlich der Prüfung aller elektrischer Geräte gemäß DGUV Vorschrift 3 und 4 und die Prüfung von Arbeitsmitteln im Sinne der BetrSichV, wozu auch elektrische Ausrüstung gehört.

Dazu gehören unter anderem:

Computer und Monitore, Netzteile, Tischlampen, Mehrfachstecker, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Scheinwerfer, Kabeltrommeln, Sägen und Server, etc.

Geprüft wird nach DIN VDE 0701/0702, diese Normen beinhalten alle allgemeinen Anforderungen für die Prüfung mit Bemessungsspannungen bis Wechselspannung 1000V/Gleichspannung 1500V nach Instandsetzung, Änderung und Wiederholungsprüfungen. Weiterhin wird regelt die Norm die anzuwendenden Prüfverfahren für den Nachweis der elektrischen Sicherheit sowie die Grenzwerte, deren Einhaltung durch die Prüfung nachzuweisen ist.

So wird bei uns fachgerecht und rechtssicher geprüft:

  1. Sichtprüfung
    Zuerst soll festgestellt werden, ob äußerlich Mängel vorliegen. Dabei wird besonders großer Wert auf die Isolierung gelegt, aber auch die Zugentlastung und der Biegeschutz der Anschlussleitung werden überprüft.
  2. Messung
    Je nach Schutzklasse werden der Widerstand des Schutzleiters, die Ableitströme (Berührungs- und Schutzleiterstrom) und der Isolationswiderstand gemessen.
  3. Funktionsprüfung
    Prüfung der Funktion z. B. des Antriebs und der Schalter.
  4. Auswertung
    Dokumentation und Beurteilung des Gerätes sowie Führen des Prüfprotokolls.

Jede dieser Punkte muss mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden, um die Gesamtprüfung zu bestehen und das Sicherheitssiegel (gerne erstellen wir die Siegel auch mit Ihrem Firmenlogo) zu erhalten.

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